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Vom sorbischen Dorf Horno ...

... ist bekannt, dass der übermächtige schwedische Staatskonzern VATTENFALL die alte Gemeinde mit ihrer Umgebung gegen alle Regeln der Ökologie überbaggerte, davastierte und verfeuerte. Aus dem fruchtbaren Land wurde eine Wüste. Das straft die Politik der Nachhaltigkeit des Landes Brandenburg Lügen.

Briesensee – das zweite Horno in Brandenburg?

„Das Handeln der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürger und die Gesetze bestimmt.“ BbgGO § 32 (1) „Dezentral wird Schmutzwasser-Entsorgung billiger“, so das Fazit eines Cottbuser Ingenieurbüros in dieser denkwürdigen Amtsausschutzsitzung im Amt Oberspreewald (Lausitzer Rundschau vom 22.03.1996): ‚Eine zentrale Kläranlage hätte lange Überleitungen zur Folge – und eine Menge Geld.‘ „Die Cottbuser Ingenieure favorisierten ein dezentrales System mit naturnahen Kläranlagen, für die Teiche genutzt werden könnten. ... Diese dezentrale Variante wäre um einige Millionen billiger als die zentrale, ...“

Unsere kleine Gemeinde Briesensee im Spreewald beschloss 1998 nach Bürgerbefragung die Abwasserproblematik in der Gemeinde selbst zu regeln. Die Bürger spendeten 5.000 DM. Es wurde ein Variantenvergleich von Prof. Dr.- Ing. habil. Helmut Löffler, Dresden, Wasserwirtschaftler, erarbeitet.

Nach öffentlicher Vorstellung und Diskussion beschloss der Gemeinderat ein alternatives dezentrales Lösungskonzept in Form von Nutzwassergewinnungsanlage in Einzel- und Gruppenbauweise. Das Wasser sollte vor Ort wiederverwendet werden, da Briesensee im stärksten Wassermangelgebiet Ostdeutschlands, ja sogar Deutschlands liegt (ca. 500 mm/a).

Unsere Gemeinderatsbeschlüsse*) basierten auf Sozialverträglichkeit, Bürgerstruktur und-prognosen, Agenda 21 (Schonung endlicher Ressourcen wie Wasser und Energieeinsparung), Richtlinie des Rates 91/271/EWG vom 21.Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser Artikel 3(1) und 12(1), BbgKAbwV vom 18.02.1998, Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, siehe auch Landtag Bbg., Beschluss Top 11, Festakt zur Agenda 21 des Landrates des LDS am 21.09.2001, Broschüre der SPD- Landtagsfraktion von Februar 2004, usw.

Kein solidarisches Mithungern 1999 in Damsdorf, kein Protestmarsch 1999 von Damsdorf zum Bundestag, keine fahrradprotestfahrt nach Brüssel zum Einreichen einer EU- Beschwerde 2000, keine 6wöchige Dauerdemonstration der Bürger von Briesensee 2000, kein 29tägiger öffentlicher Hungerstreik von Bürgermeisterin, stellvertretender Bürgermeisterin und anderen Bürgern 2000 halfen.

Das Amt Lieberose/Oberspreewald mit Hilfe des Landratsamtes des Landkreises Dahme-Spreewald, des Innen- und Umweltministeriums in Potsdam verbündeten sich gegen uns.

In einer internen Sitzung beim Landrat am 13.04.2000 wurde der Fall mit Umweltminister Birthler ohne Vertreter Briesensees besprochen. Das nachfolgende Geheimpapier dieser Runde vom 03.Mai 2000 führt aus, dass es mit Wegfall Briesensees aus dem zentralen System eine Verringerung der spezifischen Investitionskosten für alle anderen gibt und dass die Gebührenentwicklung für diesen Fall nicht nachvollziehbar und nicht prüfbar ist, da das Amt keine Kalkulationsrechnung vorlegt.

Am 15.06.2000 begann die Zwangskanalisierung unserer 250 Einwohner kleinen Gemeinde über ca. 14 Rohrkilometer an das zentrale Klärwerk in Straupitz – mit Paragraphen aus der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 und dem Reichszweckverbandsgesetz von 1939, dem Anschluss- und Benutzungszwang, gegen Gemeinderatsbeschlüsse und Umwelterfordernisse.

Einige Familien betrieben trotzdem Nutzungswassergewinnungsanlagen, gebaut u.a. von der Firma Frank Hildebrand aus Burg im Spreewald. Das Amt Lieberose/ Oberspreewald zwang sie an den Kanal. Frank Hildebrand wurde 2003 durch Umweltminister Wolfgang Birthler persönlich der Umweltpreis des Landes Brandenburg verliehen.

Der Landesrechnungshof stellte in seinem Jahresbericht am 17.November zur zentralen Abwasseranlage in Straupitz fest:
Die Vergabe erfolgte nicht nach dem notwendigen offenen Verfahren, dadurch gab es Wettbewerbsbeschränkungen. Der durch das Amt eingesetzte Projektbegleiter beteiligte sich am Vergabeverfahren und gewann es, Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, Besorgung einer Interessenkollision, keine Kennzeichnung der eingereichten Angebote, keine Niederschrift über deren Öffnung. Das Umweltministerium hatte Kenntnis von förderschädlichen Umständen. Das Amt führte keine umfassende Prüfung und Wertung der Angebote durch. Es erfolgte kein Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot, das um 7,42 Mio. Euro (14,51 Mio. DM) kostengünstiger für die Bürger des Amtes war. Die Gesamtinvestitionskosten betrugen 8,64 Mio. Euro (16,90 Mio. DM).

Bei Bürgermeisterin Doris Groger sollte am 19. Und 20. Dezember 2007 die Nutzwassergewinnungsanlage (Badewasserqualität, in den koloniezahlen Trinkwasserqualität) zerstört werden, indem sie zwangsweise an den zentralen Kanal angeschlossen werden sollte. Polizei, viele Bürger, Presse und Fernsehen waren vor Ort. Der Zwangsanschluss konnte diesmal noch in letzter Minute verhindert werden. Amtsdirektor Bernd Boschan will jedoch wiederkommen.

Das Amt (Amtsdirektor Bernd Boschan), das VG Cottbus (Vorsitzender Richter Kluge, Richter Hermann, Richter Krüger, ehrenamtliche Richterin Stepputtis und ehrenamtliche Richterin Winkler) (AZ: 6K1299/06) und das OVG Berlin-Brandenburg (Präsident des OVG Kipp, Richter am Finanzgericht Dr. Beck, Richter am OVG Dr. Riese) (AZ: OVG 9N117.08) verbieten die Herstellung von Badewasser mit teilweiser Trinkwasserqualität aus ursprünglich verschmutztem Wasser vor Ort wie folgt (Konspekt):
Eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung müsse verhütet werden. Diese Gefahr brauche noch nicht eingetreten zu sein. Es sei eine Gefahr für die Volksgesundheit. Seuchen könnten entstehen. Gefahren durch Krankheitserreger bei Nichtanschluss an die zentrale Abwasserentsorgung seien zu befürchten, das sage die allgemeine Lebenserfahrung. Für das Gemeinwohl wäre es nicht zumutbar. Die Pflanzen am Teich transpirieren, das entspräche einer illegalen Abwasserbeseitigung. Auch die Verdunstung im Teich gelte als illegale Abwasserbeseitigung. Auf den höheren Umweltstandard komme es nicht an. Es sei kein geschlossenes System. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dürfe nur durch die Gemeinde bzw. das Amt und nicht durch den Bürger erfolgen.

Fazit: Zwangsanschluss erforderlich, inklusive Einschränkung des GG Art. 2 Satz 1(körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Satz2 (Freiheit der Person) und Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung)‘ „Der Zweck der Zwangsmittel ergibt sich aus ihrem Charakter als Beugemittel. Sie sollen nur den etwa entgegenstehenden Willen des Betroffenen ...ausschalten ...“ (siehe o.g. AZ)

Prof. Dr. Wilhelm Ripl, Österreicher, emeritierter Professor der TU Berlin für Limnologie, demonstrierte am 19. Dezember 2007 das erste Mal in seinem Leben hier in Briesensee. Er war erschüttert, wie das Land mit seinen gutwilligen Bürgern umgeht: „Der natürliche Wasserkreislauf muß erhalten werden, indem das Wasser vor Ort umweltfreundlich und nachhaltig wiederwendet wird. Der permanente Entzug von Nährstoffen und Wasser läßt den Boden zur Wüste werden. Wasser reguliert das Kühlsystem unseres Planeten und ist damit der wichtigste Klimafaktor überhaupt.“

Bitte unterstützen Sie uns, damit demokratisch gefasste Gemeinderatsbeschlüsse auf dem Boden des Grundgesetzes, der deutschen und europäischen Wassergesetze und Umweltrichtlinien sowie des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts gültig bleiben, und schreiben Sie an:

Amtsdirektor Bernd Boschan
Kirchstr. 11
15913 Straupitz
Tel.: 035475 863 0
Fax: 035475 863 65
E- Mail: amt-lieberose-oberspreewaldt-online.de

Landrat Stephan Loge
Reutergasse
15907 Lübben
Tel.: 03546 20 0
Fax: 03546 20 1271
E- Mail: postdahme-spreewald.de

Ministerpräsident Matthias Platzeck
Landesregierung Brandenburg
Staatskanzlei
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: 0331 866 1201
Fax: 0331 866 1321
E- Mail: gudrun.wichbrodtstk.brandenburg.de

Briesensee, den 18. April 2008
gez. Gertrud Heider, Bürgermeisterin von 1965 bis 1990, Gemeinderatsmitglied von 1990 bis jetzt, stellvertretende Bürgermeisterin von 1998 bis 2003 gez. Edwin Sturtz, Gemeinderatsmitglied von 1982 bis 1990, Bürgermeister von 1993 bis 1998gez. Doris Groger, Bürgermeisterin von 1998 bis 2003, Ortsbürgermeisterin von 2003 bis jetzt, Gemeinderatsmitglied von 2003 bis jetzt

*)Gemeinderatsbeschlüsse vom 03.September 1998 (1 Beschluss), 30.September 1998 (1 Beschluss), 15. Januar 1999 (3 Beschlüsse), 24 Februar 1999 (3 Beschlüsse), 8. Februar 2000 (5 Beschlüsse)